Weitramsdorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Coburg mit rund 5000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5085 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96479
Vorwahlen
09561, 09567
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gersbach, Schlettach, Gersbach, Schlettach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weitramsdorf
Hauptstraße 29
96479 Weitramsdorf
2. Bürgeramt Weitramsdorf
Hauptstraße 29
96479 Weitramsdorf
3. Ordnungsamt Weitramsdorf
Hauptstraße 29
96479 Weitramsdorf
Gemeinde Weitramsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.