Die Stadt Welzheim ist ein Luftkurort in Baden-Württemberg, im Welzheimer Wald, 40 km östlich von Stuttgart.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73642
Vorwahl
07182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichstrut, Bausche, Breitenfrst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmhle, Langenberg, Laufenmhle, Leinhalde, Lettenstich, Obermhle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg, Aichstrut, AichstruterSägmühle, Bausche, Breitenfürst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmühle, Langenberg, Laufenmühle, Leinhalde, Lettenstich, Obermühle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
2. Ordnungsamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
3. Bauamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
Gemeinde Welzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.