Wester-Ohrstedt (dänisch: Vester Ørsted) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1052 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25885
Vorwahl
04847
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arl, Arlfeld, Backenshörn, Backensholz, Brandenburg, Bremsburg, Bremsholm, Feddersburg, Großbremsburg, Haneburg, Immenstedtholz, Kleinbremsburg, Ltjenburg, Neubrandenburg, Niedamm, Ohlingslust, Ohrstedt, Osterohrstedtfeld, Osterohrstedtholz, Pfannendorf, Westerholz, Arl, Arlfeld, Backenshörn, Backensholz, Brandenburg, Bremsburg, Bremsholm, Feddersburg, Großbremsburg, Haneburg, Immenstedtholz, Kleinbremsburg, Lütjenburg, Neubrandenburg, Niedamm, Ohlingslust, Ohrstedt, Osterohrstedtfeld, Osterohrstedtholz
Adressen:
1. Gemeinde Wester-Ohrstedt
Bahnhofstraße 1
25832 Wester-Ohrstedt
2. Amt Nordsee-Treene
Am Markt 1
25853 Rendsburg
3. Bundesagentur für Arbeit
Bahnhofstraße 11
25832 Wester-Ohrstedt
Gemeinde Wester-Ohrstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.