Wiefelstede (niederdeutsch Wiefelstä) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
16.167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26215
Vorwahlen
04402, 0441, 04458, 04403
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrgge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf, Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrügge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
2. Landkreis Ammerland
Ammerländer Heerstraße 14
26655 Westerstede
3. Einwohnermeldeamt Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Gemeinde Wiefelstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.