Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}raˈsteːdə], auch [ʁaˈʃteːdə] (niederdeutsch Raastäe/Raas) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
22.874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26180
Vorwahlen
04402, 0441, 04454, 04458, 04483
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderSdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Sdende, Tannenkrug, AnderSüdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Südende, Tannenkrug
Adressen:
1. Gemeinde Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
2. Ordnungsamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
3. Einwohnermeldeamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
Gemeinde Rastede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der III. Bauabschnitt des Baugebietes „Im Göhlen“ in Rastede wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in die Vermarktung kommen, um Einfamilien- und Doppelhäuser zu ermöglichen.
Es gibt auch Planungen für das Baugebiet „Am Dorfplatz“ in Hahn-Lehmden und „Nördlich Feldstraße“ in Wahnbek/Ipwege, wo weitere Bauabschnitte und Bebauungspläne entwickelt werden.
Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastede überarbeitet, um die Innenentwicklung und die Bebauungspläne zu aktualisieren.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.