Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}raˈsteːdə], auch [ʁaˈʃteːdə] (niederdeutsch Raastäe/Raas) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
22.874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26180
Vorwahlen
04402, 0441, 04454, 04458, 04483
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderSdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Sdende, Tannenkrug, AnderSüdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Südende, Tannenkrug
Adressen:
1. Gemeinde Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
2. Ordnungsamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
3. Einwohnermeldeamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
Gemeinde Rastede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der III. Bauabschnitt des Baugebietes „Im Göhlen“ in Rastede wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in die Vermarktung kommen, um Einfamilien- und Doppelhäuser zu ermöglichen.
Es gibt auch Planungen für das Baugebiet „Am Dorfplatz“ in Hahn-Lehmden und „Nördlich Feldstraße“ in Wahnbek/Ipwege, wo weitere Bauabschnitte und Bebauungspläne entwickelt werden.
Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastede überarbeitet, um die Innenentwicklung und die Bebauungspläne zu aktualisieren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.