Rastede liegt in der Region Weser-Ems. Rastede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}raˈsteːdə], auch [ʁaˈʃteːdə] (niederdeutsch Raastäe/Raas) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
22.874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26180
Vorwahlen
04402, 0441, 04454, 04458, 04483
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderSdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Sdende, Tannenkrug, AnderSüdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Südende, Tannenkrug
Adressen:
1. Gemeinde Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
2. Ordnungsamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
3. Einwohnermeldeamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
Gemeinde Rastede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der III. Bauabschnitt des Baugebietes „Im Göhlen“ in Rastede wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in die Vermarktung kommen, um Einfamilien- und Doppelhäuser zu ermöglichen.
Es gibt auch Planungen für das Baugebiet „Am Dorfplatz“ in Hahn-Lehmden und „Nördlich Feldstraße“ in Wahnbek/Ipwege, wo weitere Bauabschnitte und Bebauungspläne entwickelt werden.
Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastede überarbeitet, um die Innenentwicklung und die Bebauungspläne zu aktualisieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.