Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
22.874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26180
Vorwahlen
04402, 0441, 04454, 04458, 04483
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderSdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Sdende, Tannenkrug, AnderSüdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Südende, Tannenkrug
Adressen:
1. Gemeinde Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
2. Ordnungsamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
3. Einwohnermeldeamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
Gemeinde Rastede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der III. Bauabschnitt des Baugebietes „Im Göhlen“ in Rastede wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in die Vermarktung kommen, um Einfamilien- und Doppelhäuser zu ermöglichen.
Es gibt auch Planungen für das Baugebiet „Am Dorfplatz“ in Hahn-Lehmden und „Nördlich Feldstraße“ in Wahnbek/Ipwege, wo weitere Bauabschnitte und Bebauungspläne entwickelt werden.
Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastede überarbeitet, um die Innenentwicklung und die Bebauungspläne zu aktualisieren.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.