Rastede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}raˈsteːdə], auch [ʁaˈʃteːdə] (niederdeutsch Raastäe/Raas) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
22.874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26180
Vorwahlen
04402, 0441, 04454, 04458, 04483
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderSdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Sdende, Tannenkrug, AnderSüdbäke, Barghorn, Barghornermoor, Bokelerburg, Hankhausen, Hankhausermoor, Hostemost, Kleibrok, Kleinenfelde, Leuchtenburg, Liethe, Loyerberg, Rehorn, Südende, Tannenkrug
Adressen:
1. Gemeinde Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
2. Ordnungsamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
3. Einwohnermeldeamt Rastede
Am Markt 1
26180 Rastede
Gemeinde Rastede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der III. Bauabschnitt des Baugebietes „Im Göhlen“ in Rastede wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in die Vermarktung kommen, um Einfamilien- und Doppelhäuser zu ermöglichen.
Es gibt auch Planungen für das Baugebiet „Am Dorfplatz“ in Hahn-Lehmden und „Nördlich Feldstraße“ in Wahnbek/Ipwege, wo weitere Bauabschnitte und Bebauungspläne entwickelt werden.
Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastede überarbeitet, um die Innenentwicklung und die Bebauungspläne zu aktualisieren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.