Wiesthal ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
1242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97859
Vorwahl
06020
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Habichsthal, Wiesthal, Habichsthal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesthal
Hauptstraße 10
63862 Wiesthal
2. Ordnungsamt Landkreis Aschaffenburg
Schlossplatz 3
63739 Aschaffenburg
3. Finanzamt Aschaffenburg
Am Buchrain 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Wiesthal – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.