Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Willebadessen

Willebadessen ist eine Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Höxter im Regierungsbezirk Detmold. Für den heutigen Ortsnamen Willebadessen gibt es die historischen Bezeichnungen Wilbadessen, Wilbodessen, Wilbossen, Wylbodessen, Wylbodisßen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8133 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34439
Vorwahlen
05644, 05646, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen
Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen 34439 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
AnderHelle, Hagenfeld, AnderHelle, Hagenfeld, InderLöthe
Adressen:
1. Gemeinde Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen

2. Ordnungsamt Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen

3. Finanzamt Paderborn
Am Stadtgarten 5
33102 Paderborn
Gemeinde Willebadessen – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:00
  • Dienstag: 07:30 - 16:00
  • Mittwoch: 07:30 - 15:30
  • Donnerstag: 07:30 - 15:30
  • Freitag: 07:30 - 15:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.