Wöhrden, bis zum 1
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25797
Vorwahl
04839
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bruhnsdorf, Büttlerdeich, Edemannswurth, Großbüttel, Nannemannshusen, Neuenkrug, Neuenwisch, Nixdorf, Poppenhusen, Sachsenbande, Wackenhusen, Walle, Wellinghusen, Wöhrdenerhafen
Adressen:
1. Gemeinde Wöhrden, Hauptstraße 27, 25797 Wöhrden
2. Amtsgericht Heide, An der Mühle 3, 25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Mühlendamm 8, 25746 Heide
Gemeinde Wöhrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.