Meldorf (niederdeutsch: Möldörp bzw
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Dithmarschen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7289 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25704                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04832                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrck, Elpersbttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Hesel, Jägersburg, Kanzlei, Klampwehr, Liliental, Meldorferhafen, Meldorfermoor, Paradies, Thalingburen, Westerdehling, Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrück, Elpersbüttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Harmswöhrdenerdeich, Hesel                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Meldorf, Markt 1, 25704 Meldorf  
2. Amtsgericht Meldorf, Breite Straße 2, 25704 Meldorf  
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Breite Straße 2, 25704 Meldorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Meldorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            #ERROR!
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
 - Gemischte Bauflächen
 - Gewerbliche Bauflächen
 - Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
 - Grünflächen
 - Waldflächen
 - Landwirtschaftliche Flächen
 - Verkehrsflächen
 - Ver- und Entsorgungsanlagen
 - Flächen für den Gemeinbedarf
 - Wasserflächen
 - Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
 
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
 
                             
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.