Oberammergau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Sie liegt im Ammertal am Fluss Ammer
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5393 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82487
Vorwahl
08822
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dickelschwaig, Graswang, Linderhof, Dickelschwaig, Graswang, Linderhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberammergau, Hauptstraße 20, 82487 Oberammergau
2. Tourist Information Oberammergau, Ludwigstraße 20, 82487 Oberammergau
3. Bürgeramt Oberammergau, Hauptstraße 20, 82487 Oberammergau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oberammergau hat eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Erlbach/Weinberg“ angekündigt. Diese Maßnahme ist Teil der aktuellen Planungsaktivitäten der Gemeinde.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.