Sie ist Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 Verwaltungssitz der Städteregion Aachen. Aachen ( anhören?/i) (Öcher Platt: Oche; französisch Aix-la-Chapelle; niederländisch Aken; lateinisch Aquæ Granni) ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Städteregion Aachen
Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52062–52080
Vorwahlen
0241, 02405, 02407, 02408
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Melaten, StRaphael, Melaten, StRaphael
Gemeinde Aachen – Öffnungszeiten
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Im Aachener Ostviertel soll neuer Wohnraum und eine Kindertagesstätte auf einer etwa einen Hektar großen Fläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße entstehen, mit mindestens 40 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Bebauungsplan „Elsassstraße / Moscheeplatz“ lag von Oktober bis November 2024 aus und umfasst die Randbebauung am Moscheeplatz sowie die Schaffung eines ruhigen grünen Innenhofs.
Die Stadt Aachen hat Fördergelder in Höhe von etwa fünf Millionen Euro für den Städtebau erhalten, die unter anderem in die Umgestaltung des Theaterplatzes, die Quartiersentwicklung in der Beverau und die Umgestaltung der Haarener Ortsmitte fließen.
Zudem gibt es Pläne für den Branderhofer Weg, wo auf dem Areal rund um das Gut Branderhof neue Wohngebäude entstehen sollen, mit dem Ziel, den historischen Gutshof durch Sichtachsen und Abstand der Neubebauung zu schützen.
Weitere Projekte umfassen den Bau von Wohngebäuden und einer Kita im Bereich Luisenhöfe zwischen Mariabrunnstraße, Boxgraben und Südstraße, sowie die Entwicklung im Westpark/Gartenstraße, wo eine Kita und AWO-Geschäftsstelle sowie mehrgeschossige Wohnbebauung geplant sind.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.