Sie ist Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 Verwaltungssitz der Städteregion Aachen. Aachen ( anhören?/i) (Öcher Platt: Oche; französisch Aix-la-Chapelle; niederländisch Aken; lateinisch Aquæ Granni) ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Städteregion Aachen
Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52062–52080
Vorwahlen
0241, 02405, 02407, 02408
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Melaten, StRaphael, Melaten, StRaphael
Gemeinde Aachen – Öffnungszeiten
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Im Aachener Ostviertel soll neuer Wohnraum und eine Kindertagesstätte auf einer etwa einen Hektar großen Fläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße entstehen, mit mindestens 40 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Bebauungsplan „Elsassstraße / Moscheeplatz“ lag von Oktober bis November 2024 aus und umfasst die Randbebauung am Moscheeplatz sowie die Schaffung eines ruhigen grünen Innenhofs.
Die Stadt Aachen hat Fördergelder in Höhe von etwa fünf Millionen Euro für den Städtebau erhalten, die unter anderem in die Umgestaltung des Theaterplatzes, die Quartiersentwicklung in der Beverau und die Umgestaltung der Haarener Ortsmitte fließen.
Zudem gibt es Pläne für den Branderhofer Weg, wo auf dem Areal rund um das Gut Branderhof neue Wohngebäude entstehen sollen, mit dem Ziel, den historischen Gutshof durch Sichtachsen und Abstand der Neubebauung zu schützen.
Weitere Projekte umfassen den Bau von Wohngebäuden und einer Kita im Bereich Luisenhöfe zwischen Mariabrunnstraße, Boxgraben und Südstraße, sowie die Entwicklung im Westpark/Gartenstraße, wo eine Kita und AWO-Geschäftsstelle sowie mehrgeschossige Wohnbebauung geplant sind.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.