1890 überschritt Aachen erstmals die Einwohnerzahl von 100.000 und ist seitdem die westlichste deutsche Großstadt. Aachen ( anhören?/i) (Öcher Platt: Oche; französisch Aix-la-Chapelle; niederländisch Aken; lateinisch Aquæ Granni) ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Städteregion Aachen
Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52062–52080
Vorwahlen
0241, 02405, 02407, 02408
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Melaten, StRaphael, Melaten, StRaphael
Gemeinde Aachen – Öffnungszeiten
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Im Aachener Ostviertel soll neuer Wohnraum und eine Kindertagesstätte auf einer etwa einen Hektar großen Fläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße entstehen, mit mindestens 40 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Bebauungsplan „Elsassstraße / Moscheeplatz“ lag von Oktober bis November 2024 aus und umfasst die Randbebauung am Moscheeplatz sowie die Schaffung eines ruhigen grünen Innenhofs.
Die Stadt Aachen hat Fördergelder in Höhe von etwa fünf Millionen Euro für den Städtebau erhalten, die unter anderem in die Umgestaltung des Theaterplatzes, die Quartiersentwicklung in der Beverau und die Umgestaltung der Haarener Ortsmitte fließen.
Zudem gibt es Pläne für den Branderhofer Weg, wo auf dem Areal rund um das Gut Branderhof neue Wohngebäude entstehen sollen, mit dem Ziel, den historischen Gutshof durch Sichtachsen und Abstand der Neubebauung zu schützen.
Weitere Projekte umfassen den Bau von Wohngebäuden und einer Kita im Bereich Luisenhöfe zwischen Mariabrunnstraße, Boxgraben und Südstraße, sowie die Entwicklung im Westpark/Gartenstraße, wo eine Kita und AWO-Geschäftsstelle sowie mehrgeschossige Wohnbebauung geplant sind.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.