Sie ist Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 Verwaltungssitz der Städteregion Aachen. 1890 überschritt Aachen erstmals die Einwohnerzahl von 100.000 und ist seitdem die westlichste deutsche Großstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Städteregion Aachen
Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52062–52080
Vorwahlen
0241, 02405, 02407, 02408
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Melaten, StRaphael, Melaten, StRaphael
Gemeinde Aachen – Öffnungszeiten
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Im Aachener Ostviertel soll neuer Wohnraum und eine Kindertagesstätte auf einer etwa einen Hektar großen Fläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße entstehen, mit mindestens 40 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Bebauungsplan „Elsassstraße / Moscheeplatz“ lag von Oktober bis November 2024 aus und umfasst die Randbebauung am Moscheeplatz sowie die Schaffung eines ruhigen grünen Innenhofs.
Die Stadt Aachen hat Fördergelder in Höhe von etwa fünf Millionen Euro für den Städtebau erhalten, die unter anderem in die Umgestaltung des Theaterplatzes, die Quartiersentwicklung in der Beverau und die Umgestaltung der Haarener Ortsmitte fließen.
Zudem gibt es Pläne für den Branderhofer Weg, wo auf dem Areal rund um das Gut Branderhof neue Wohngebäude entstehen sollen, mit dem Ziel, den historischen Gutshof durch Sichtachsen und Abstand der Neubebauung zu schützen.
Weitere Projekte umfassen den Bau von Wohngebäuden und einer Kita im Bereich Luisenhöfe zwischen Mariabrunnstraße, Boxgraben und Südstraße, sowie die Entwicklung im Westpark/Gartenstraße, wo eine Kita und AWO-Geschäftsstelle sowie mehrgeschossige Wohnbebauung geplant sind.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.