Oberkochen ist eine Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7884 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73447
Vorwahl
07364
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberkochen
Hauptstraße 1
73499 Oberkochen
2. Ordnungsamt Oberkochen
Hauptstraße 1
73499 Oberkochen
3. Finanzamt Aalen
Stuttgarter Str. 24
73430 Aalen
Gemeinde Oberkochen – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberkochen betreffen den Bebauungsplan „Bahnhofstraße – Kapellenweg“, der seit dem 10. Mai 2024 rechtskräftig ist und der Steuerung der zukünftigen baulichen Entwicklung sowie der Sicherung von Entwicklungszielen und Gestaltungsabsichten im Gebiet dient.
Zudem gibt es aktuelle Informationen über die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Kapellensteige“, wo das Bewerbungsverfahren gestartet wurde und bis zum 7. April 2025 läuft.
Darüber hinaus wurde der Bebauungsplan „Oberkochen Süd, Teil III“ am 30. September 2022 rechtskräftig, der dem dringenden Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde gerecht werden soll.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.