Sie bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist nach der Kreisstadt Offenburg und den Städten Lahr/Schwarzwald und Kehl die viertgrößte Stadt des Ortenaukreises. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
25.776 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77855
Vorwahlen
07841, 07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maiwaldsiedlung, Maiwaldsiedlung
Gemeinde Achern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Ortenau Klinikum in Achern und die Nordtangente ist in der finalen Planungsphase. Eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs fand vom 12. Juni bis 23. Juni 2023 statt, um die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan des Ortenau-Klinikums und der Nordtangente zu schaffen. Die Haushaltsmittel für die Erschließungsmaßnahmen sind im Kreishaushalt 2023/24 veranschlagt, und der Förderantrag soll sobald der Bebauungsplan beschlossen und die Straßenplanung das notwendige planerische Niveau erreicht hat, spätestens Anfang 2024, gestellt werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.