Seit dem 1. Sie bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist nach der Kreisstadt Offenburg und den Städten Lahr/Schwarzwald und Kehl die viertgrößte Stadt des Ortenaukreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
25.776 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77855
Vorwahlen
07841, 07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maiwaldsiedlung, Maiwaldsiedlung
Gemeinde Achern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Ortenau Klinikum in Achern und die Nordtangente ist in der finalen Planungsphase. Eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs fand vom 12. Juni bis 23. Juni 2023 statt, um die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan des Ortenau-Klinikums und der Nordtangente zu schaffen. Die Haushaltsmittel für die Erschließungsmaßnahmen sind im Kreishaushalt 2023/24 veranschlagt, und der Förderantrag soll sobald der Bebauungsplan beschlossen und die Straßenplanung das notwendige planerische Niveau erreicht hat, spätestens Anfang 2024, gestellt werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.