Ahrensburg ( Aussprache?/i; niederdeutsch Ahrensborg) ist eine Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein und die größte Stadt des Kreises Stormarn.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
34.201 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22926
Vorwahl
04102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmHagen, Beimoor, Beimoor,Forsthaus, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof, AmHagen, Beimoor, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof
Gemeinde Ahrensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit wird der Bebauungsplan Nr. 100B für die Aufstockung des P&R-Gebäudes „Alter Lokschuppen” an der Bahnhofstraße erarbeitet. Der Satzungsbeschluss könnte im 4. Quartal 2025 gefasst werden. Dieser Plan dient der Schaffung von Ersatzparkplätzen, insbesondere als Ersatz für den ehemaligen Lindenhof-Parkplatz.
Zudem ist der Bebauungsplan Nr. 100A für das Gebiet Bahnhofstraße 17 in Bearbeitung, der die Errichtung eines Kinos und bahnhofsnaher Wohnungen sowie den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters an einer neuen Location vorsieht.
Ein weiteres Projekt betrifft die Bebauung der Alten Reitbahn, wo eine kompakte, gemischt genutzte Bebauung aus Einzelhandel und Wohnen geplant ist, einschließlich eines Lebensmittel-Vollsortimenters und sowohl frei finanzierten als auch sozial geförderten Wohnungen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.