Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Reinbek

Reinbek (niederdeutsch Reinbeek), in der südlichen Geest Schleswig-Holsteins gelegen, ist mit etwa 27.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Kreis Stormarn
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
28.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21465
Vorwahlen
040, 04104
Adresse der Stadtverwaltung
Hamburger Straße 5–7, 21465 Reinbek
Hamburger Straße 5–7, 21465 Reinbek 21465 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof, Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof
Gemeinde Reinbek – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 106 „Nördliche Lohbrügger Straße“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.03.2024.
- Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 113 „Stemwarde Siedlung — westlicher Teil“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 116 “ Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“: Verlängerung der Veränderungssperre aufgehoben mit Satzung vom 04.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 117 Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich A24, östlich Stemwarder Straße: Aufstellungsbeschluss am 01.12.2022.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.