Reinbek (niederdeutsch Reinbeek), in der südlichen Geest Schleswig-Holsteins gelegen, ist mit etwa 27.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Kreis Stormarn
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
28.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21465
Vorwahlen
040, 04104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof, Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof
Gemeinde Reinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 106 „Nördliche Lohbrügger Straße“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.03.2024.
- Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 113 „Stemwarde Siedlung — westlicher Teil“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 116 “ Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“: Verlängerung der Veränderungssperre aufgehoben mit Satzung vom 04.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 117 Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich A24, östlich Stemwarder Straße: Aufstellungsbeschluss am 01.12.2022.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.