Reinbek (niederdeutsch Reinbeek), in der südlichen Geest Schleswig-Holsteins gelegen, ist mit etwa 27.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Kreis Stormarn
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
28.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21465
Vorwahlen
040, 04104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof, Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof
Gemeinde Reinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 106 „Nördliche Lohbrügger Straße“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.03.2024.
- Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 113 „Stemwarde Siedlung — westlicher Teil“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 116 “ Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“: Verlängerung der Veränderungssperre aufgehoben mit Satzung vom 04.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 117 Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich A24, östlich Stemwarder Straße: Aufstellungsbeschluss am 01.12.2022.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.