Ahrensburg ( Aussprache?/i; niederdeutsch Ahrensborg) ist eine Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein und die größte Stadt des Kreises Stormarn.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
34.201 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22926
Vorwahl
04102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmHagen, Beimoor, Beimoor,Forsthaus, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof, AmHagen, Beimoor, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof
Gemeinde Ahrensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit wird der Bebauungsplan Nr. 100B für die Aufstockung des P&R-Gebäudes „Alter Lokschuppen” an der Bahnhofstraße erarbeitet. Der Satzungsbeschluss könnte im 4. Quartal 2025 gefasst werden. Dieser Plan dient der Schaffung von Ersatzparkplätzen, insbesondere als Ersatz für den ehemaligen Lindenhof-Parkplatz.
Zudem ist der Bebauungsplan Nr. 100A für das Gebiet Bahnhofstraße 17 in Bearbeitung, der die Errichtung eines Kinos und bahnhofsnaher Wohnungen sowie den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters an einer neuen Location vorsieht.
Ein weiteres Projekt betrifft die Bebauung der Alten Reitbahn, wo eine kompakte, gemischt genutzte Bebauung aus Einzelhandel und Wohnen geplant ist, einschließlich eines Lebensmittel-Vollsortimenters und sowohl frei finanzierten als auch sozial geförderten Wohnungen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.