Ahrensburg ( Aussprache?/i; niederdeutsch Ahrensborg) ist eine Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein und die größte Stadt des Kreises Stormarn.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
34.201 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22926
Vorwahl
04102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmHagen, Beimoor, Beimoor,Forsthaus, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof, AmHagen, Beimoor, Gartenholz, Hagen, Hofkamp, Stellmoor, Vierbergen, Wulfsdorf, Wulfsdorferhof
Gemeinde Ahrensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit wird der Bebauungsplan Nr. 100B für die Aufstockung des P&R-Gebäudes „Alter Lokschuppen” an der Bahnhofstraße erarbeitet. Der Satzungsbeschluss könnte im 4. Quartal 2025 gefasst werden. Dieser Plan dient der Schaffung von Ersatzparkplätzen, insbesondere als Ersatz für den ehemaligen Lindenhof-Parkplatz.
Zudem ist der Bebauungsplan Nr. 100A für das Gebiet Bahnhofstraße 17 in Bearbeitung, der die Errichtung eines Kinos und bahnhofsnaher Wohnungen sowie den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters an einer neuen Location vorsieht.
Ein weiteres Projekt betrifft die Bebauung der Alten Reitbahn, wo eine kompakte, gemischt genutzte Bebauung aus Einzelhandel und Wohnen geplant ist, einschließlich eines Lebensmittel-Vollsortimenters und sowohl frei finanzierten als auch sozial geförderten Wohnungen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.