Ahrenshagen-Daskow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Rügen
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
2156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18320
Vorwahlen
03821, 038222, 038225
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Ahrenshagen-Daskow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Straßen in Ahrenshagen-Daskow:
Altenwillershäger Weg,
Altes Dorf,
Am Bahnhof,
Am Burgwall,
Am Recknitzhang,
Am Schlosspark,
Am Sportplatz,
Am Tribohmer Bach,
Bahnhofstr.,
Baustr.,
Camitzer Weg,
Dammstr.,
Dorfstr.,
Feldweg,
Gutshofstr.,
Hauptstr.,
Kastanienstr.,
Koppelweg,
Lindenstr.,
Melkerweg,
Mühlenstr.,
Neue Str.,
Neues Dorf,
Ostring,
Plummendorfer Str.,
Priesterei,
Richtenberger Str.,
Ringstr.,
Sandberg,
Schwarzer Weg,
Siedlungsweg,
Sonnenallee,
Stralsunder Chaussee,
Todenhäger Str.,
Westring,
Zornower Str.,
Zum Gutshaus,
Zum Schloss,
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1
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.