Ribnitz-Damgarten ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
15.451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18311
Vorwahl
03821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
2. Bürgeramt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Ordnungsamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Ribnitz-Damgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Planungszeit für den Bebauungsplan des Bernsteinresort – Ferien- & Freizeitpark Pütnitz dauert etwa 1,5 Jahre, mit einer Bauzeit von rund 2,5 Jahren. Die Detailplanungen zu den genauen räumlichen Zuordnungen der Flächen sind noch nicht abgeschlossen.
In Ribnitz-Damgarten gibt es mehrere aktuelle Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 102 "Wohngebiet Sandhufe V" ist im Verfahren nach § 13b BauGB und soll neue Wohnbauflächen im südlichen Stadtgebiet schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg" ist im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und umfasst den Bereich westlich der Sanitzer Straße.
Die Stadt investiert auch in die öffentliche Infrastruktur, einschließlich der Anbindung an Ver- und Entsorgung, Straßen- und Wegenetz, sowie den Bau von Rad- und Fußwegen und einer Umgehungsstraße für den Stadtteil Damgarten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.