Ribnitz-Damgarten ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
15.451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18311
Vorwahl
03821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
2. Bürgeramt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Ordnungsamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Ribnitz-Damgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Planungszeit für den Bebauungsplan des Bernsteinresort – Ferien- & Freizeitpark Pütnitz dauert etwa 1,5 Jahre, mit einer Bauzeit von rund 2,5 Jahren. Die Detailplanungen zu den genauen räumlichen Zuordnungen der Flächen sind noch nicht abgeschlossen.
In Ribnitz-Damgarten gibt es mehrere aktuelle Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 102 "Wohngebiet Sandhufe V" ist im Verfahren nach § 13b BauGB und soll neue Wohnbauflächen im südlichen Stadtgebiet schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg" ist im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und umfasst den Bereich westlich der Sanitzer Straße.
Die Stadt investiert auch in die öffentliche Infrastruktur, einschließlich der Anbindung an Ver- und Entsorgung, Straßen- und Wegenetz, sowie den Bau von Rad- und Fußwegen und einer Umgehungsstraße für den Stadtteil Damgarten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.