Sie ist außerdem Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes, dem weitere drei Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
15.451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18311
Vorwahl
03821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
2. Bürgeramt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Ordnungsamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Ribnitz-Damgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Planungszeit für den Bebauungsplan des Bernsteinresort – Ferien- & Freizeitpark Pütnitz dauert etwa 1,5 Jahre, mit einer Bauzeit von rund 2,5 Jahren. Die Detailplanungen zu den genauen räumlichen Zuordnungen der Flächen sind noch nicht abgeschlossen.
In Ribnitz-Damgarten gibt es mehrere aktuelle Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 102 "Wohngebiet Sandhufe V" ist im Verfahren nach § 13b BauGB und soll neue Wohnbauflächen im südlichen Stadtgebiet schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg" ist im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und umfasst den Bereich westlich der Sanitzer Straße.
Die Stadt investiert auch in die öffentliche Infrastruktur, einschließlich der Anbindung an Ver- und Entsorgung, Straßen- und Wegenetz, sowie den Bau von Rad- und Fußwegen und einer Umgehungsstraße für den Stadtteil Damgarten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.