Ribnitz-Damgarten ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
15.451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18311
Vorwahl
03821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
2. Bürgeramt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Ordnungsamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Ribnitz-Damgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Planungszeit für den Bebauungsplan des Bernsteinresort – Ferien- & Freizeitpark Pütnitz dauert etwa 1,5 Jahre, mit einer Bauzeit von rund 2,5 Jahren. Die Detailplanungen zu den genauen räumlichen Zuordnungen der Flächen sind noch nicht abgeschlossen.
In Ribnitz-Damgarten gibt es mehrere aktuelle Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 102 "Wohngebiet Sandhufe V" ist im Verfahren nach § 13b BauGB und soll neue Wohnbauflächen im südlichen Stadtgebiet schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg" ist im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und umfasst den Bereich westlich der Sanitzer Straße.
Die Stadt investiert auch in die öffentliche Infrastruktur, einschließlich der Anbindung an Ver- und Entsorgung, Straßen- und Wegenetz, sowie den Bau von Rad- und Fußwegen und einer Umgehungsstraße für den Stadtteil Damgarten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.