Ribnitz-Damgarten ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
15.451 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18311
Vorwahl
03821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
2. Bürgeramt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Ordnungsamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Ribnitz-Damgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Planungszeit für den Bebauungsplan des Bernsteinresort – Ferien- & Freizeitpark Pütnitz dauert etwa 1,5 Jahre, mit einer Bauzeit von rund 2,5 Jahren. Die Detailplanungen zu den genauen räumlichen Zuordnungen der Flächen sind noch nicht abgeschlossen.
In Ribnitz-Damgarten gibt es mehrere aktuelle Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 102 "Wohngebiet Sandhufe V" ist im Verfahren nach § 13b BauGB und soll neue Wohnbauflächen im südlichen Stadtgebiet schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg" ist im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und umfasst den Bereich westlich der Sanitzer Straße.
Die Stadt investiert auch in die öffentliche Infrastruktur, einschließlich der Anbindung an Ver- und Entsorgung, Straßen- und Wegenetz, sowie den Bau von Rad- und Fußwegen und einer Umgehungsstraße für den Stadtteil Damgarten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.