Ahrenviöl (dänisch: Arnfjolde oder Arenfjolde, nordfriesisch: Årnfjål, niederdeutsch: Arenfiööl) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland im Nordwesten Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25885
Vorwahl
04847
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Ahrenviöl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Ahrenviöl:
Alter Kirchenweg,
Alter Mühlenweg,
Bi de School,
Brues Gang,
Hauptstr.,
Immenstedter Str.,
Jinniges Gang,
Lukweg,
Moorackerweg,
Osterende,
Oster-Ohrstedter-Weg,
Raiffeisenstr.,
Ringstr.,
Sandkuhlenweg,
Schulstr.,
Süderweg,
Westerschiftenweg,
Zum Walde,
•
1
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.