Wankendorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat in Wankendorf seinen Verwaltungssitz
Bundesland
Kreis
Einwohner
2916 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24601
Vorwahl
04326
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstcken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau, Obendorf, Perdöl, Perdölermhle, Röschkoppel, Schimmelhof, Stubben, Voßberg, Wohldhörn, Ziegelhof, Ziegelstelle, Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstücken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau
Adressen:
1. Gemeinde Wankendorf
Markt 1
24601 Wankendorf
2. Amtsverwaltung Wankendorf
Am Markt 1
24601 Wankendorf
3. Finanzamt Neumünster
Holstenstraße 12
24534 Neumünster
Gemeinde Wankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.