Bansrade, Bockelhorn, Jägersberg, Kölling, Köllingbek, Kuhlrade, Löhndorf, Obendorf und Schimmelhof sowie das Gut Löhndorf liegen im Gemeindegebiet. Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat in Wankendorf seinen Verwaltungssitz
Bundesland
Kreis
Einwohner
2916 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24601
Vorwahl
04326
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstcken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau, Obendorf, Perdöl, Perdölermhle, Röschkoppel, Schimmelhof, Stubben, Voßberg, Wohldhörn, Ziegelhof, Ziegelstelle, Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstücken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau
Adressen:
1. Gemeinde Wankendorf
Markt 1
24601 Wankendorf
2. Amtsverwaltung Wankendorf
Am Markt 1
24601 Wankendorf
3. Finanzamt Neumünster
Holstenstraße 12
24534 Neumünster
Gemeinde Wankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.