Bansrade, Bockelhorn, Jägersberg, Kölling, Köllingbek, Kuhlrade, Löhndorf, Obendorf und Schimmelhof sowie das Gut Löhndorf liegen im Gemeindegebiet. Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat in Wankendorf seinen Verwaltungssitz
Bundesland
Kreis
Einwohner
2916 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24601
Vorwahl
04326
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstcken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau, Obendorf, Perdöl, Perdölermhle, Röschkoppel, Schimmelhof, Stubben, Voßberg, Wohldhörn, Ziegelhof, Ziegelstelle, Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstücken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau
Adressen:
1. Gemeinde Wankendorf
Markt 1
24601 Wankendorf
2. Amtsverwaltung Wankendorf
Am Markt 1
24601 Wankendorf
3. Finanzamt Neumünster
Holstenstraße 12
24534 Neumünster
Gemeinde Wankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.