Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat in Wankendorf seinen Verwaltungssitz. Bansrade, Bockelhorn, Jägersberg, Kölling, Köllingbek, Kuhlrade, Löhndorf, Obendorf und Schimmelhof sowie das Gut Löhndorf liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Einwohner
2916 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24601
Vorwahl
04326
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstcken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau, Obendorf, Perdöl, Perdölermhle, Röschkoppel, Schimmelhof, Stubben, Voßberg, Wohldhörn, Ziegelhof, Ziegelstelle, Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstücken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau
Adressen:
1. Gemeinde Wankendorf
Markt 1
24601 Wankendorf
2. Amtsverwaltung Wankendorf
Am Markt 1
24601 Wankendorf
3. Finanzamt Neumünster
Holstenstraße 12
24534 Neumünster
Gemeinde Wankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.