Aichach ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des Landkreises Aichach-Friedberg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
21.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86551
Vorwahl
08251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach
Gemeinde Aichach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Kreistag Aichach-Friedberg und der Aichacher Stadtrat haben Vorplanungen für den Neubau der Fachakademie für Sozialpädagogik, der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Wirtschaftsschule abgeschlossen. Das neue Gebäude soll neben der Berufsschule entstehen, nach dem Effizienzgebäudestandard EH 40, mit 27 Parkplätzen, 67 Holzmodulen pro Geschoss und regenerativer Energieerzeugung.
- Die Stadt Aichach beteiligt die Bürger bei größeren Planvorhaben durch frühzeitige Informationen über Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Bürgerversammlungen.
- Rechtskräftige Bebauungspläne können im Geoportal des Freistaats Bayern oder im Bauamt der Stadt Aichach eingesehen werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.