Alsdorf ([ˈalsdɔɐ̯f], Aussprache?/i) ist eine mittlere regionsangehörige Stadt und ein Mittelzentrum in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52477
Vorwahl
02404
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp, Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp
Gemeinde Alsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Straßen in Alsdorf:
Ahornweg,
Alsbergweg,
Am Arsberg,
Am Krahstück,
Am Steilstück,
Amselweg,
Auf dem Ebenland,
Auf der Burg,
Austr.,
Backesweg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Blumenstr.,
Boehlweg,
Boelstr.,
Burgstr.,
Burgstr.,
Dorfwiese,
Eichenweg,
Feldstr.,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Geishardtstr.,
Hauptstr.,
Hauptstr.,
Hellerstr.,
Hofacker,
Hölzerne Ecke,
Hubertusweg,
Im Bachgarten,
Im Dahlerrain,
Im Heidchesgarten,
Im Sommer,
Imhäuserhof,
Industriestr.,
Kirchstr.,
Kupferhütte,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Linnicher Str.,
Mittelstr.,
Neuer Weg,
Pappelweg,
Rehzugstr.,
Schutzbacher Weg,
Schützenstr.,
Struthweg,
Waldstr.,
Weiherstr.,
Weitefelder Garten,
Wiesenstr.,
Zur Weihwiese,
•
1
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.