Alsdorf ([ˈalsdɔɐ̯f], Aussprache?/i) ist eine mittlere regionsangehörige Stadt und ein Mittelzentrum in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52477
Vorwahl
02404
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp, Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp
Gemeinde Alsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Straßen in Alsdorf:
Ahornweg,
Alsbergweg,
Am Arsberg,
Am Krahstück,
Am Steilstück,
Amselweg,
Auf dem Ebenland,
Auf der Burg,
Austr.,
Backesweg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Blumenstr.,
Boehlweg,
Boelstr.,
Burgstr.,
Burgstr.,
Dorfwiese,
Eichenweg,
Feldstr.,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Geishardtstr.,
Hauptstr.,
Hauptstr.,
Hellerstr.,
Hofacker,
Hölzerne Ecke,
Hubertusweg,
Im Bachgarten,
Im Dahlerrain,
Im Heidchesgarten,
Im Sommer,
Imhäuserhof,
Industriestr.,
Kirchstr.,
Kupferhütte,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Linnicher Str.,
Mittelstr.,
Neuer Weg,
Pappelweg,
Rehzugstr.,
Schutzbacher Weg,
Schützenstr.,
Struthweg,
Waldstr.,
Weiherstr.,
Weitefelder Garten,
Wiesenstr.,
Zur Weihwiese,
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1
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.