Alsdorf ([ˈalsdɔɐ̯f], Aussprache?/i) ist eine mittlere regionsangehörige Stadt und ein Mittelzentrum in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52477
Vorwahl
02404
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp, Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp
Gemeinde Alsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Straßen in Alsdorf:
Ahornweg,
Alsbergweg,
Am Arsberg,
Am Krahstück,
Am Steilstück,
Amselweg,
Auf dem Ebenland,
Auf der Burg,
Austr.,
Backesweg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Blumenstr.,
Boehlweg,
Boelstr.,
Burgstr.,
Burgstr.,
Dorfwiese,
Eichenweg,
Feldstr.,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Geishardtstr.,
Hauptstr.,
Hauptstr.,
Hellerstr.,
Hofacker,
Hölzerne Ecke,
Hubertusweg,
Im Bachgarten,
Im Dahlerrain,
Im Heidchesgarten,
Im Sommer,
Imhäuserhof,
Industriestr.,
Kirchstr.,
Kupferhütte,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Linnicher Str.,
Mittelstr.,
Neuer Weg,
Pappelweg,
Rehzugstr.,
Schutzbacher Weg,
Schützenstr.,
Struthweg,
Waldstr.,
Weiherstr.,
Weitefelder Garten,
Wiesenstr.,
Zur Weihwiese,
•
1
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung