Bis Ende des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52477
Vorwahl
02404
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp, Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp
Gemeinde Alsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Straßen in Alsdorf:
Ahornweg,
Alsbergweg,
Am Arsberg,
Am Krahstück,
Am Steilstück,
Amselweg,
Auf dem Ebenland,
Auf der Burg,
Austr.,
Backesweg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Blumenstr.,
Boehlweg,
Boelstr.,
Burgstr.,
Burgstr.,
Dorfwiese,
Eichenweg,
Feldstr.,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Geishardtstr.,
Hauptstr.,
Hauptstr.,
Hellerstr.,
Hofacker,
Hölzerne Ecke,
Hubertusweg,
Im Bachgarten,
Im Dahlerrain,
Im Heidchesgarten,
Im Sommer,
Imhäuserhof,
Industriestr.,
Kirchstr.,
Kupferhütte,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Linnicher Str.,
Mittelstr.,
Neuer Weg,
Pappelweg,
Rehzugstr.,
Schutzbacher Weg,
Schützenstr.,
Struthweg,
Waldstr.,
Weiherstr.,
Weitefelder Garten,
Wiesenstr.,
Zur Weihwiese,
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1
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.