Bis Ende des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
47.678 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52477
Vorwahl
02404
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp, Busch, Kellersberg, Neuweiler, Schaufenberg, Schleibach, Wilhelmschacht, Zopp
Gemeinde Alsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Straßen in Alsdorf:
Ahornweg,
Alsbergweg,
Am Arsberg,
Am Krahstück,
Am Steilstück,
Amselweg,
Auf dem Ebenland,
Auf der Burg,
Austr.,
Backesweg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Blumenstr.,
Boehlweg,
Boelstr.,
Burgstr.,
Burgstr.,
Dorfwiese,
Eichenweg,
Feldstr.,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Geishardtstr.,
Hauptstr.,
Hauptstr.,
Hellerstr.,
Hofacker,
Hölzerne Ecke,
Hubertusweg,
Im Bachgarten,
Im Dahlerrain,
Im Heidchesgarten,
Im Sommer,
Imhäuserhof,
Industriestr.,
Kirchstr.,
Kupferhütte,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Linnicher Str.,
Mittelstr.,
Neuer Weg,
Pappelweg,
Rehzugstr.,
Schutzbacher Weg,
Schützenstr.,
Struthweg,
Waldstr.,
Weiherstr.,
Weitefelder Garten,
Wiesenstr.,
Zur Weihwiese,
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1
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.