Altötting ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern und liegt etwa 90 Kilometer östlich von München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84503
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aigner, Auffang, Baumgartner, Berger, Bichl, Brandstätt, Dorfen, Eder, Erber, Feldhütter, Freudelsberg, Gloneck, Graming, HarreramHolz, Hauslehen, Hiebl, Hinterberg, Hof, Hüttenberg, Kammerlehner, Klausen, Kronhof, Lindach, Loha, Meisterlehen, Neuhäusl, Obergöpping, Oberkastl, Oberöd, Oberschlottham, Popp, Poschen, Prähub, Putz, Radeck, Reichkobl, Reit, Riching, Schmid, Schmidt
Gemeinde Altötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altötting sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, künftig höhere Gebäude errichtet werden dürfen. Dafür müssen die dort geltenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden. Der Bauausschuss hat einstimmig beschlossen, die nächsten Schritte einzuleiten und die Angelegenheiten an den Stadtrat weiterzugeben, der in seiner Sitzung am Mittwoch eine finale Entscheidung treffen wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.