Altdorf bei Nürnberg ( Aussprache?/i; amtlich: Altdorf b.Nürnberg) ist eine Stadt und ein Mittelzentrum im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
15.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90518
Vorwahl
09187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altdorf bei Nürnberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine Bürgerinitiative unter dem Namen "Naturerhalt Altdorfer Osten: Plan B für B-Plan 18" hat sich gegen den geplanten Gewerbepark am Altdorfer Bauhof formiert, aus Sorge über Flächenversiegelung, die Lebendigkeit des Altstadtkerns und die Verkehrssituation.
Im Altdorfer Norden wird ein neuer Bebauungsplan erstellt, der auf klimafreundliche und nachhaltige Bebauung abzielt, mit Schwerpunkten auf grünen Dächern, niedrigenergiebauweise und zentraler Wärmeversorgung.
In Altdorf existieren zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne, und das Verfahren für ihre Aufstellung, Änderung oder Aufhebung ist im Baugesetzbuch geregelt, einschließlich einer Beteiligung der Bürger und Umweltprüfung.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.