Altdorf bei Nürnberg ( Aussprache?/i; amtlich: Altdorf b.Nürnberg) ist eine Stadt und ein Mittelzentrum im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
15.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90518
Vorwahl
09187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altdorf bei Nürnberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine Bürgerinitiative unter dem Namen "Naturerhalt Altdorfer Osten: Plan B für B-Plan 18" hat sich gegen den geplanten Gewerbepark am Altdorfer Bauhof formiert, aus Sorge über Flächenversiegelung, die Lebendigkeit des Altstadtkerns und die Verkehrssituation.
Im Altdorfer Norden wird ein neuer Bebauungsplan erstellt, der auf klimafreundliche und nachhaltige Bebauung abzielt, mit Schwerpunkten auf grünen Dächern, niedrigenergiebauweise und zentraler Wärmeversorgung.
In Altdorf existieren zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne, und das Verfahren für ihre Aufstellung, Änderung oder Aufhebung ist im Baugesetzbuch geregelt, einschließlich einer Beteiligung der Bürger und Umweltprüfung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.