Altenmarkt an der Alz (amtlich: Altenmarkt a.d.Alz) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83352
Vorwahl
08621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altenmarkt an der Alz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenmarkt an der Alz sind several Bebauungspläne und Änderungen im Gange:
- Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde durchgeführt, einschließlich Potentialflächenuntersuchungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Anlagen in den Bereichen Glött, Ödberg/Offling und Neustadl.
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Bereichen Glött und Ödberg/Offling, jeweils mit detaillierten Begründungen und Umweltberichten.
- Eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde für diese Photovoltaik-Anlagen durchgeführt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.