Altenmarkt an der Alz (amtlich: Altenmarkt a.d.Alz) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83352
Vorwahl
08621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altenmarkt an der Alz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenmarkt an der Alz sind several Bebauungspläne und Änderungen im Gange:
- Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde durchgeführt, einschließlich Potentialflächenuntersuchungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Anlagen in den Bereichen Glött, Ödberg/Offling und Neustadl.
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Bereichen Glött und Ödberg/Offling, jeweils mit detaillierten Begründungen und Umweltberichten.
- Eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde für diese Photovoltaik-Anlagen durchgeführt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung