Traunstein ist eine Große Kreisstadt und Oberzentrum an der Traun mit über 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.868 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83278
Vorwahl
0861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aberg, Aiging, Axdorf, Bach, Baumgarten, Bergen, Brodeich, Buchfelln, Bchling, Daxerau, Einham, Empfing, Eppenstatt, Gamm, Geißing, Graben, Guntramshgel, Haslach, Heilegart, Hochberg, Höfen, Höpperding, Holzleiten, Htt, Innerlohen, Kaltenbach, Kirchleiten, Kotzing, Langenspach, Leiderting, Mayerhofen, Mitterbichl, Mhlthal, Neuling, Niederndorf, Oberhaid, Obersöln, Paulöd, Pitzlloch, Preising
Adressen:
1. Stadt Traunstein, Am Stadtplatz 1, 83278 Traunstein
2. Landratsamt Traunstein, Grosse Wasserburger Str. 1, 83278 Traunstein
3. Amtsgericht Traunstein, An den Bachwiesen 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Traunstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.