Altensteig ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg und eine Portalgemeinde des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72213
Vorwahl
07453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bömbach, Ziegelhtte, Bömbach, Ziegelhütte
Gemeinde Altensteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Altensteig hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst, nachdem der Naturschutzbund den ursprünglichen Plan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Der Plan erfordert eine aktualisierte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung.
Zudem wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung – gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Altensteig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in der Bernecker Hauptstraße 6 getroffen, der den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau vorsieht.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.