Altensteig ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg und eine Portalgemeinde des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72213
Vorwahl
07453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bömbach, Ziegelhtte, Bömbach, Ziegelhütte
Gemeinde Altensteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Altensteig hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst, nachdem der Naturschutzbund den ursprünglichen Plan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Der Plan erfordert eine aktualisierte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung.
Zudem wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung – gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Altensteig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in der Bernecker Hauptstraße 6 getroffen, der den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau vorsieht.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.