Altensteig ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg und eine Portalgemeinde des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72213
Vorwahl
07453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bömbach, Ziegelhtte, Bömbach, Ziegelhütte
Gemeinde Altensteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Altensteig hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst, nachdem der Naturschutzbund den ursprünglichen Plan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Der Plan erfordert eine aktualisierte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung.
Zudem wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung – gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Altensteig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in der Bernecker Hauptstraße 6 getroffen, der den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau vorsieht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.