Altomünster ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85250
Vorwahl
08254
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Breitenau, Erlach, Halmsried, Hohenried, Humersberg, Hutgraben, Maisbrunn, Obererlach, Oberzeitlbach, Ottelsburg, Pipinsried, Plixenried, Reichertshausen, Schauerschorn, Schmarnzell, Sengenried, Weil
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Altomünster sieht neue Wohngebiete in den Ortsteilen Randelsried und Kiemertshofen vor. Trotz Bedenken der Regierung von Oberbayern und des Landratsamts Dachau hinsichtlich des Naturschutzes und der Überschwemmungsgefahr, insbesondere im Bereich des Flussgrabens in Randelsried, wurde der Bebauungsplan vom Rathaus und dem Bauausschuss verabschiedet.
In Randelsried sollen Wohnungen im Norden der Ortschaft und in der Senke zwischen den beiden Ortsteilen entstehen, obwohl dies Kritik hinsichtlich Gewässerschutz und Naturschutz hervorruft. In Kiemertshofen ist der Bebauungsplan für das Areal zwischen den Straßen nach Übelmanna und Hohenzell dank einer Studie der Dragomir Stadtplanung GmbH gesichert.
Zusätzlich gibt es Pläne für Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anpflanzung von Bäumen durch das Staatliche Forstamt als Ersatz für die Bäume, die dem Ausbau der Staatsstraße 2047 weichen mussten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.