Altomünster ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85250
Vorwahl
08254
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Breitenau, Erlach, Halmsried, Hohenried, Humersberg, Hutgraben, Maisbrunn, Obererlach, Oberzeitlbach, Ottelsburg, Pipinsried, Plixenried, Reichertshausen, Schauerschorn, Schmarnzell, Sengenried, Weil
Gemeinde Altomünster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Altomünster sieht neue Wohngebiete in den Ortsteilen Randelsried und Kiemertshofen vor. Trotz Bedenken der Regierung von Oberbayern und des Landratsamts Dachau hinsichtlich des Naturschutzes und der Überschwemmungsgefahr, insbesondere im Bereich des Flussgrabens in Randelsried, wurde der Bebauungsplan vom Rathaus und dem Bauausschuss verabschiedet.
In Randelsried sollen Wohnungen im Norden der Ortschaft und in der Senke zwischen den beiden Ortsteilen entstehen, obwohl dies Kritik hinsichtlich Gewässerschutz und Naturschutz hervorruft. In Kiemertshofen ist der Bebauungsplan für das Areal zwischen den Straßen nach Übelmanna und Hohenzell dank einer Studie der Dragomir Stadtplanung GmbH gesichert.
Zusätzlich gibt es Pläne für Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anpflanzung von Bäumen durch das Staatliche Forstamt als Ersatz für die Bäume, die dem Ausbau der Staatsstraße 2047 weichen mussten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.