Dachau ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen oberbayerischen Landkreis und liegt nordwestlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
47.738 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85221
Vorwahl
08131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Etzenhausen, Holzgarten, Lohfeld, Mitterndorf, Oberaugustenfeld, Polln, Rothschwaige, Steinkirchen, Udlding, Unteraugustenfeld, Webling, Etzenhausen, Holzgarten, Lohfeld, Mitterndorf, Oberaugustenfeld, Polln, Rothschwaige, Steinkirchen, Udlding, Unteraugustenfeld, Webling
Gemeinde Dachau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan der Stadt Dachau für die Schleißheimer Straße stößt auf Kritik von Anwohnern, die eine geplante Wegverbindung zwischen der Anton-Ortner-Straße und der Schleißheimer Straße ablehnen, weil sie einen erhöhten Verkehrsdruck und unzumutbare Belastungen durch den Hol- und Bringverkehr zur Kindertagesstätte befürchten. Die Stadt hat diesen Plan aufgegeben.
- Die Neubebauung an der Schleißheimer Straße 45 soll weiterhin eine Kindertagesstätte und soziale Wohnungen umfassen, trotz Kritik an der Parkplatzsituation und dem Umfang der Bebauung, der als unverträglich mit dem umliegenden Einfamilien- und Doppelhausgebiet angesehen wird.
- Pläne für die Neugestaltung des Dachauer Bahnhofs sehen mehr Einkaufsmöglichkeiten, einen Biergarten, eine unterirdische Fahrradgarage und neue Gebäude vor. Die Stadträte unterstützen diese Pläne, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation und der Anzahl der Taxistellplätze gibt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.