Dachau ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen oberbayerischen Landkreis und liegt nordwestlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
47.738 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85221
Vorwahl
08131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Etzenhausen, Holzgarten, Lohfeld, Mitterndorf, Oberaugustenfeld, Polln, Rothschwaige, Steinkirchen, Udlding, Unteraugustenfeld, Webling, Etzenhausen, Holzgarten, Lohfeld, Mitterndorf, Oberaugustenfeld, Polln, Rothschwaige, Steinkirchen, Udlding, Unteraugustenfeld, Webling
Gemeinde Dachau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan der Stadt Dachau für die Schleißheimer Straße stößt auf Kritik von Anwohnern, die eine geplante Wegverbindung zwischen der Anton-Ortner-Straße und der Schleißheimer Straße ablehnen, weil sie einen erhöhten Verkehrsdruck und unzumutbare Belastungen durch den Hol- und Bringverkehr zur Kindertagesstätte befürchten. Die Stadt hat diesen Plan aufgegeben.
- Die Neubebauung an der Schleißheimer Straße 45 soll weiterhin eine Kindertagesstätte und soziale Wohnungen umfassen, trotz Kritik an der Parkplatzsituation und dem Umfang der Bebauung, der als unverträglich mit dem umliegenden Einfamilien- und Doppelhausgebiet angesehen wird.
- Pläne für die Neugestaltung des Dachauer Bahnhofs sehen mehr Einkaufsmöglichkeiten, einen Biergarten, eine unterirdische Fahrradgarage und neue Gebäude vor. Die Stadträte unterstützen diese Pläne, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation und der Anzahl der Taxistellplätze gibt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.