Altusried ist ein Markt mit rund 10.000 Einwohnern im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
10.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87452
Vorwahlen
08373, 08374
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergs, Betzers, Biberschwang, Binzen, Bräunlings, Brittlings, Bruggmers, Buch, Buchen, Diepolz, Diesenbach, Eggarts, Figlers, Fischers, Gansmhle, Geisemers, Greuts, Halden, Heckelsmhle, Hehlen, Himo, Hinteregg, Hochholz, Hörgers, Iselmhle, Käsers, Kalden, Knaus, Kochs, Kuppel, Laminetten, Lausers, Leuten, Luiblings, Manzen, Moos, Neumhle, Oberhub, Oberräthen, Odach
Gemeinde Altusried – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Altusried sind 100 neue Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Krugzell geplant, verteilt auf drei Bauabschnitte. Die Pläne wurden von der Ulmer Projektentwicklungsgesellschaft und den Firmen Weisenburger Bau und dem Memminger Planungsbüro Raumsequenz vorgestellt. Der Bebauungsplan „Krugzell – Westlich der Ortsstraße“ sieht eine verdichtete Bauweise vor und könnte auch eine Kinderbetreuungseinrichtung umfassen. Die Planung berücksichtigt den Wohnraumbedarf und die regionale Anbindung des Ortsteils Krugzell.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.