Altusried ist ein Markt mit rund 10.000 Einwohnern im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
10.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87452
Vorwahlen
08373, 08374
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergs, Betzers, Biberschwang, Binzen, Bräunlings, Brittlings, Bruggmers, Buch, Buchen, Diepolz, Diesenbach, Eggarts, Figlers, Fischers, Gansmhle, Geisemers, Greuts, Halden, Heckelsmhle, Hehlen, Himo, Hinteregg, Hochholz, Hörgers, Iselmhle, Käsers, Kalden, Knaus, Kochs, Kuppel, Laminetten, Lausers, Leuten, Luiblings, Manzen, Moos, Neumhle, Oberhub, Oberräthen, Odach
Gemeinde Altusried – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Altusried sind 100 neue Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Krugzell geplant, verteilt auf drei Bauabschnitte. Die Pläne wurden von der Ulmer Projektentwicklungsgesellschaft und den Firmen Weisenburger Bau und dem Memminger Planungsbüro Raumsequenz vorgestellt. Der Bebauungsplan „Krugzell – Westlich der Ortsstraße“ sieht eine verdichtete Bauweise vor und könnte auch eine Kinderbetreuungseinrichtung umfassen. Die Planung berücksichtigt den Wohnraumbedarf und die regionale Anbindung des Ortsteils Krugzell.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.