Unterthingau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
2873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87647
Vorwahl
08377
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brandeln, Hafnersbauer, Haugen, Heuwang, Hintermoos, Höllbauer, Jägermhle, Reinhardsried, Brandeln, Hafnersbauer, Haugen, Heuwang, Hintermoos, Höllbauer, Jägermühle, Reinhardsried
Adressen:
1. Gemeinde Unterthingau, Hauptstraße 3, 87457 Unterthingau
2. Rathaus Unterthingau, Parkstraße 2, 87457 Unterthingau
3. Landratsamt Oberallgäu, Kaiserstraße 3, 87527 Sonthofen
Gemeinde Unterthingau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.