Altötting ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern und liegt etwa 90 Kilometer östlich von München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84503
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aigner, Auffang, Baumgartner, Berger, Bichl, Brandstätt, Dorfen, Eder, Erber, Feldhütter, Freudelsberg, Gloneck, Graming, HarreramHolz, Hauslehen, Hiebl, Hinterberg, Hof, Hüttenberg, Kammerlehner, Klausen, Kronhof, Lindach, Loha, Meisterlehen, Neuhäusl, Obergöpping, Oberkastl, Oberöd, Oberschlottham, Popp, Poschen, Prähub, Putz, Radeck, Reichkobl, Reit, Riching, Schmid, Schmidt
Gemeinde Altötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altötting sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, künftig höhere Gebäude errichtet werden dürfen. Dafür müssen die dort geltenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden. Der Bauausschuss hat einstimmig beschlossen, die nächsten Schritte einzuleiten und die Angelegenheiten an den Stadtrat weiterzugeben, der in seiner Sitzung am Mittwoch eine finale Entscheidung treffen wird.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.