Amöneburg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
4949 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35287
Vorwahlen
06422 (Amöneburg-Kernstadt), 06424 (Roßdorf), 06429 (Erfurtshausen, Mardorf, Rüdigheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Amöneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Amöneburg, speziell in der Gemeinde Ebsdorfergrund, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Storchenblick“ umgesetzt. Dieser Plan sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit etwa 42 Bauplätzen vor, die abschnittsweise und bedarfsgerecht entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 3,5 ha und enthält überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die größtenteils neuversiegelt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans regeln die bauliche Nutzung, die Höhenentwicklung und die Versiegelung der Flächen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.