Sie liegt auf einem Berg rings um die Burg Amöneburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
4949 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35287
Vorwahlen
06422 (Amöneburg-Kernstadt), 06424 (Roßdorf), 06429 (Erfurtshausen, Mardorf, Rüdigheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Amöneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Amöneburg, speziell in der Gemeinde Ebsdorfergrund, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Storchenblick“ umgesetzt. Dieser Plan sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit etwa 42 Bauplätzen vor, die abschnittsweise und bedarfsgerecht entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 3,5 ha und enthält überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die größtenteils neuversiegelt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans regeln die bauliche Nutzung, die Höhenentwicklung und die Versiegelung der Flächen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.