Amöneburg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
4949 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35287
Vorwahlen
06422 (Amöneburg-Kernstadt), 06424 (Roßdorf), 06429 (Erfurtshausen, Mardorf, Rüdigheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Amöneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Amöneburg, speziell in der Gemeinde Ebsdorfergrund, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Storchenblick“ umgesetzt. Dieser Plan sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit etwa 42 Bauplätzen vor, die abschnittsweise und bedarfsgerecht entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 3,5 ha und enthält überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die größtenteils neuversiegelt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans regeln die bauliche Nutzung, die Höhenentwicklung und die Versiegelung der Flächen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.