Auggen ist eine Gemeinde im südwestlichen Baden-Württemberg nahe der französischen Grenze
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
2785 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79424
Vorwahl
07631
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hach, Hach
Gemeinde Auggen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Auggen:
Am Bärenacker,
Am Brunnenbuck,
Am Erzbuck,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der B3,
Bahnhofstr.,
Bismarckweg,
Blauenblickstr.,
Brunnenbuck,
Burgunderstr.,
Dietrich-Koger-Str.,
Ellengurt,
Engelhard-Buhrin-Str.,
Erzweg,
Eselacker,
Feldberger Str.,
Gaihofstr.,
Gartenstr.,
Gutedelstr.,
Hauptstr.,
Hinter dem Bären,
Hofackerstr.,
Im Föhrenbäumle,
Im Paradies,
Im Weingärtle,
Im Winkel,
In der Höll,
Jeremias-Gmelin-Str.,
Julius-Kibiger-Str.,
Kleinfeldele,
Kleinmattweg,
Leiergasse,
Lettenstr.,
Liestengasse,
Lindenweg,
Metzgergässle,
Mittlerer Weg,
Oberdorfstr.,
Ochsengasse,
Ortsstr.,
Röthestr.,
Schmiedestr.,
Siedlungstr.,
Sonnbergstr.,
Vogesenstr.,
Waldstr.,
Winzerpfad,
•
1
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.