Auggen ist eine Gemeinde im südwestlichen Baden-Württemberg nahe der französischen Grenze
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
2785 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79424
Vorwahl
07631
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hach, Hach
Gemeinde Auggen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Auggen:
Am Bärenacker,
Am Brunnenbuck,
Am Erzbuck,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der B3,
Bahnhofstr.,
Bismarckweg,
Blauenblickstr.,
Brunnenbuck,
Burgunderstr.,
Dietrich-Koger-Str.,
Ellengurt,
Engelhard-Buhrin-Str.,
Erzweg,
Eselacker,
Feldberger Str.,
Gaihofstr.,
Gartenstr.,
Gutedelstr.,
Hauptstr.,
Hinter dem Bären,
Hofackerstr.,
Im Föhrenbäumle,
Im Paradies,
Im Weingärtle,
Im Winkel,
In der Höll,
Jeremias-Gmelin-Str.,
Julius-Kibiger-Str.,
Kleinfeldele,
Kleinmattweg,
Leiergasse,
Lettenstr.,
Liestengasse,
Lindenweg,
Metzgergässle,
Mittlerer Weg,
Oberdorfstr.,
Ochsengasse,
Ortsstr.,
Röthestr.,
Schmiedestr.,
Siedlungstr.,
Sonnbergstr.,
Vogesenstr.,
Waldstr.,
Winzerpfad,
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1
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.