Börnsen ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
4783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21039
Vorwahl
040
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Börnsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Börnsen entwickelt weiter Bebauungspläne, um den großen Bedarf an Baugrundstücken zu decken. Ein neues Baugebiet ist am Fasanenweg geplant, nachdem die Pferdekoppel von einer Erbengemeinschaft verkauft wurde. Bürgermeister Tormählen informierte die Anrainer schriftlich und bat um Stellungnahmen, was zu einem transparenten Verfahren führte. Die Planungen wurden mehrmals überarbeitet, bis sie vertretbar erschienen.
Es wird darauf geachtet, dass die Infrastruktur, wie Kitas und Schulen, nicht überlastet wird und die Verkehrsströme intelligent geleitet werden. Zudem muss der Verlust an unbebauter Natur durch den Bau von neuen Gebäuden und Straßen an anderer Stelle ersetzt werden, um die Biodiversität zu erhalten.
Die Gemeinde plant auch, ein Gesamtkonzept für die Ausgleichsflächen zu erarbeiten, um die Artenvielfalt in diesen Flächen zu erhöhen und heimischen Tieren und Pflanzen Lebensräume zu bieten.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.