Bürstadt ist eine Stadt im Süden von Hessen im Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
16.430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68642
Vorwahlen
06206, 06245 (Bobstadt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxheimerhof
Gemeinde Bürstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bürstadt hat einen einfachen Bebauungsplan für den Bereich "Am Bibliser Pfad – Erster Teilabschnitt" geändert, um die Erweiterung eines bestehenden ALDI-Marktes zu ermöglichen. Der bestehende Markt wird von 979 m2 auf 1.200 m2 Verkaufsfläche erweitert. Diese Änderung war notwendig, da die geplante Erweiterung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2002 widersprach. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und soll die örtliche Nahversorgung sichern und den Einzelhandel im Rahmen der städtischen Konzeption entwickeln.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.