Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lampertheim

Lampertheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
32.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68623
Vorwahlen
06206, 06241, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Römerstraße 102, 68623 Lampertheim
Römerstraße 102, 68623 Lampertheim 68623 Hessen DE
Website
Ortsteile
Neuschloß, Neuschloß
Adressen:
1. Stadt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim

2. Ordnungsamt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim

3. Bürgerbüro Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
Gemeinde Lampertheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lampertheim arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Schwerpunkten in der Innenentwicklung und der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage.

- Im Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ wird die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche vorangetrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden gefasst.

- Für das Alten-Pflegeheim an der Ecke Wormser Straße und Hagenstraße wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131-00 im April 2024 gefasst, um den Neubau eines dreigeschossigen Pflegeheims zu ermöglichen.

- Im Gewerbegebiet „Wormser Landstraße“ laufen die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt, mit geplanter Fertigstellung der Erschließung bis Sommer 2023. Der Bebauungsplan soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

- Im geplanten Neubaugebiet „Gleisdreieck“ gibt es Probleme aufgrund der hessischen Abstandsrichtlinie für Höchstspannungsleitungen, die den Wohnungsbau auf einer großen Fläche des Gebiets verhindern könnte. Es wird eine Trassenverschwenkung oder Erdverkabelung gefordert.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.