Lampertheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
32.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68623
Vorwahlen
06206, 06241, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neuschloß, Neuschloß
Adressen:
1. Stadt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
2. Ordnungsamt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
3. Bürgerbüro Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
Gemeinde Lampertheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lampertheim arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Schwerpunkten in der Innenentwicklung und der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage.
- Im Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ wird die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche vorangetrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden gefasst.
- Für das Alten-Pflegeheim an der Ecke Wormser Straße und Hagenstraße wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131-00 im April 2024 gefasst, um den Neubau eines dreigeschossigen Pflegeheims zu ermöglichen.
- Im Gewerbegebiet „Wormser Landstraße“ laufen die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt, mit geplanter Fertigstellung der Erschließung bis Sommer 2023. Der Bebauungsplan soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
- Im geplanten Neubaugebiet „Gleisdreieck“ gibt es Probleme aufgrund der hessischen Abstandsrichtlinie für Höchstspannungsleitungen, die den Wohnungsbau auf einer großen Fläche des Gebiets verhindern könnte. Es wird eine Trassenverschwenkung oder Erdverkabelung gefordert.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.