Lampertheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
32.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68623
Vorwahlen
06206, 06241, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neuschloß, Neuschloß
Adressen:
1. Stadt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
2. Ordnungsamt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
3. Bürgerbüro Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
Gemeinde Lampertheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lampertheim arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Schwerpunkten in der Innenentwicklung und der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage.
- Im Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ wird die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche vorangetrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden gefasst.
- Für das Alten-Pflegeheim an der Ecke Wormser Straße und Hagenstraße wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131-00 im April 2024 gefasst, um den Neubau eines dreigeschossigen Pflegeheims zu ermöglichen.
- Im Gewerbegebiet „Wormser Landstraße“ laufen die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt, mit geplanter Fertigstellung der Erschließung bis Sommer 2023. Der Bebauungsplan soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
- Im geplanten Neubaugebiet „Gleisdreieck“ gibt es Probleme aufgrund der hessischen Abstandsrichtlinie für Höchstspannungsleitungen, die den Wohnungsbau auf einer großen Fläche des Gebiets verhindern könnte. Es wird eine Trassenverschwenkung oder Erdverkabelung gefordert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.