Lampertheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
32.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68623
Vorwahlen
06206, 06241, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neuschloß, Neuschloß
Adressen:
1. Stadt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
2. Ordnungsamt Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
3. Bürgerbüro Lampertheim
Rathausplatz 1
68623 Lampertheim
Gemeinde Lampertheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lampertheim arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Schwerpunkten in der Innenentwicklung und der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage.
- Im Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ wird die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche vorangetrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden gefasst.
- Für das Alten-Pflegeheim an der Ecke Wormser Straße und Hagenstraße wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131-00 im April 2024 gefasst, um den Neubau eines dreigeschossigen Pflegeheims zu ermöglichen.
- Im Gewerbegebiet „Wormser Landstraße“ laufen die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt, mit geplanter Fertigstellung der Erschließung bis Sommer 2023. Der Bebauungsplan soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
- Im geplanten Neubaugebiet „Gleisdreieck“ gibt es Probleme aufgrund der hessischen Abstandsrichtlinie für Höchstspannungsleitungen, die den Wohnungsbau auf einer großen Fläche des Gebiets verhindern könnte. Es wird eine Trassenverschwenkung oder Erdverkabelung gefordert.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf