Bürstadt ist eine Stadt im Süden von Hessen im Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
16.430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68642
Vorwahlen
06206, 06245 (Bobstadt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxheimerhof
Gemeinde Bürstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bürstadt hat einen einfachen Bebauungsplan für den Bereich "Am Bibliser Pfad – Erster Teilabschnitt" geändert, um die Erweiterung eines bestehenden ALDI-Marktes zu ermöglichen. Der bestehende Markt wird von 979 m2 auf 1.200 m2 Verkaufsfläche erweitert. Diese Änderung war notwendig, da die geplante Erweiterung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2002 widersprach. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und soll die örtliche Nahversorgung sichern und den Einzelhandel im Rahmen der städtischen Konzeption entwickeln.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.