Baar-Ebenhausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, etwa zwölf Kilometer südlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85107
Vorwahl
08453
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Baar-Ebenhausen – Öffnungszeiten
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- Sonntag:
Der Gemeinderat von Baar-Ebenhausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark West“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche westlich von Baar beschlossen. Der Plan wurde zuletzt am 20.12.2022 in seiner Endfassung vorlegt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,77 ha und liegt im Randbereich eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Photovoltaik fest und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens. Der Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzung ist verpflichtend und wird mittels Durchführungsvertrag geregelt. Eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, um negative Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und das Landschaftsbild zu vermeiden. Der Umweltbericht begleitet das gesamte Bauleitplanverfahren und sichert die Berücksichtigung der Umweltbelange.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.