Baar-Ebenhausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, etwa zwölf Kilometer südlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85107
Vorwahl
08453
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Baar-Ebenhausen – Öffnungszeiten
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Der Gemeinderat von Baar-Ebenhausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark West“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche westlich von Baar beschlossen. Der Plan wurde zuletzt am 20.12.2022 in seiner Endfassung vorlegt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,77 ha und liegt im Randbereich eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Photovoltaik fest und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens. Der Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzung ist verpflichtend und wird mittels Durchführungsvertrag geregelt. Eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, um negative Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und das Landschaftsbild zu vermeiden. Der Umweltbericht begleitet das gesamte Bauleitplanverfahren und sichert die Berücksichtigung der Umweltbelange.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.