Baar-Ebenhausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, etwa zwölf Kilometer südlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85107
Vorwahl
08453
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Baar-Ebenhausen – Öffnungszeiten
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Der Gemeinderat von Baar-Ebenhausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark West“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche westlich von Baar beschlossen. Der Plan wurde zuletzt am 20.12.2022 in seiner Endfassung vorlegt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,77 ha und liegt im Randbereich eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Photovoltaik fest und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens. Der Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzung ist verpflichtend und wird mittels Durchführungsvertrag geregelt. Eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, um negative Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und das Landschaftsbild zu vermeiden. Der Umweltbericht begleitet das gesamte Bauleitplanverfahren und sichert die Berücksichtigung der Umweltbelange.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.