Sie ist Sitz des Amtes Bad Doberan-Land, dem neun Gemeinden angehören, selbst aber nicht amtsangehörig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18209
Vorwahl
038203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Doberan – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bis zum Jahreswechsel soll für das Moorbad in Bad Doberan Baurecht geschaffen werden, um es an einen Investor zu verkaufen, der es abreißen und ein Hotel errichten möchte. Bürgermeister Jochen Arenz ist verhalten optimistisch, ob dies trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten und explodierender Baupreise gelingt.
Die Stadt Bad Doberan hat verschiedene Bebauungspläne rechtswirksam, z.B. den Bebauungsplan Nr. 40 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Eikboom und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee.
Es gibt keine spezifischen neuen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen in den jüngsten amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, aber es sind allgemeine Regelungen und Satzungen veröffentlicht worden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.