Sie ist Sitz des Amtes Bad Doberan-Land, dem neun Gemeinden angehören, selbst aber nicht amtsangehörig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18209
Vorwahl
038203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Doberan – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bis zum Jahreswechsel soll für das Moorbad in Bad Doberan Baurecht geschaffen werden, um es an einen Investor zu verkaufen, der es abreißen und ein Hotel errichten möchte. Bürgermeister Jochen Arenz ist verhalten optimistisch, ob dies trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten und explodierender Baupreise gelingt.
Die Stadt Bad Doberan hat verschiedene Bebauungspläne rechtswirksam, z.B. den Bebauungsplan Nr. 40 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Eikboom und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee.
Es gibt keine spezifischen neuen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen in den jüngsten amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, aber es sind allgemeine Regelungen und Satzungen veröffentlicht worden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.