Bad Doberan (bis 1921: Doberan) ist eine Stadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18209
Vorwahl
038203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Doberan – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bis zum Jahreswechsel soll für das Moorbad in Bad Doberan Baurecht geschaffen werden, um es an einen Investor zu verkaufen, der es abreißen und ein Hotel errichten möchte. Bürgermeister Jochen Arenz ist verhalten optimistisch, ob dies trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten und explodierender Baupreise gelingt.
Die Stadt Bad Doberan hat verschiedene Bebauungspläne rechtswirksam, z.B. den Bebauungsplan Nr. 40 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Eikboom und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee.
Es gibt keine spezifischen neuen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen in den jüngsten amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, aber es sind allgemeine Regelungen und Satzungen veröffentlicht worden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.