Aufgrund seiner waldreichen Umgebung am Fuße des Wendelsteins und des milden Klimas wird Feilnbach als das „Bayerische Meran“ bezeichnet. Bad Feilnbach ist eine Kur- und Fremdenverkehrsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83075
Vorwahlen
08066, 08064
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach, Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach
Gemeinde Bad Feilnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
2022, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kurgebiet“, Bereich Fl. Nr. 1240, Marktgemeinde Bad Endorf, betrifft nicht direkt Bad Feilnbach, aber hier relevante Änderungen:
- 2022, keine direkten Änderungen in Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bereich „Kaiser Camping“, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes „Am Heilholz 3“ im Bereich der Fl. Nr. 719/4, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bad Feilnbach im Bereich Fl. Nr. 314/T, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Feilnbach“ im Bereich der Fl. Nrn. 537/2, 536/3T, 56/2T, 540/1T, 553/8T und 537/1, Gemeinde Bad Feilnbach.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.