Bad Feilnbach ist eine Kur- und Fremdenverkehrsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Aufgrund seiner waldreichen Umgebung am Fuße des Wendelsteins und des milden Klimas wird Feilnbach als das „Bayerische Meran“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83075
Vorwahlen
08066, 08064
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach, Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach
Gemeinde Bad Feilnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
2022, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kurgebiet“, Bereich Fl. Nr. 1240, Marktgemeinde Bad Endorf, betrifft nicht direkt Bad Feilnbach, aber hier relevante Änderungen:
- 2022, keine direkten Änderungen in Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bereich „Kaiser Camping“, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes „Am Heilholz 3“ im Bereich der Fl. Nr. 719/4, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bad Feilnbach im Bereich Fl. Nr. 314/T, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Feilnbach“ im Bereich der Fl. Nrn. 537/2, 536/3T, 56/2T, 540/1T, 553/8T und 537/1, Gemeinde Bad Feilnbach.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.