Bad Feilnbach ist eine Kur- und Fremdenverkehrsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Aufgrund seiner waldreichen Umgebung am Fuße des Wendelsteins und des milden Klimas wird Feilnbach als das „Bayerische Meran“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83075
Vorwahlen
08066, 08064
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach, Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach
Gemeinde Bad Feilnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
2022, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kurgebiet“, Bereich Fl. Nr. 1240, Marktgemeinde Bad Endorf, betrifft nicht direkt Bad Feilnbach, aber hier relevante Änderungen:
- 2022, keine direkten Änderungen in Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bereich „Kaiser Camping“, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes „Am Heilholz 3“ im Bereich der Fl. Nr. 719/4, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bad Feilnbach im Bereich Fl. Nr. 314/T, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Feilnbach“ im Bereich der Fl. Nrn. 537/2, 536/3T, 56/2T, 540/1T, 553/8T und 537/1, Gemeinde Bad Feilnbach.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.