Seit dem 19. Jahrhundert bilden die Moorvorkommen die Grundlage für Kur- und Gesundheitseinrichtungen, seit dem Jahr 1973 trägt das Moorheilbad das Prädikat „Bad“
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83075
Vorwahlen
08066, 08064
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach, Eulenau, Karrenhub, Lengfeld, Unterkretzach
Gemeinde Bad Feilnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
2022, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kurgebiet“, Bereich Fl. Nr. 1240, Marktgemeinde Bad Endorf, betrifft nicht direkt Bad Feilnbach, aber hier relevante Änderungen:
- 2022, keine direkten Änderungen in Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bereich „Kaiser Camping“, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2016, Änderung des Bebauungsplanes „Am Heilholz 3“ im Bereich der Fl. Nr. 719/4, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Reithofpark“ Bad Feilnbach im Bereich Fl. Nr. 314/T, Gemeinde Bad Feilnbach.
- 2015, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Feilnbach“ im Bereich der Fl. Nrn. 537/2, 536/3T, 56/2T, 540/1T, 553/8T und 537/1, Gemeinde Bad Feilnbach.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.