Die Festspiel- und Kurstadt Bad Hersfeld ist die Kreisstadt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
30.101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36251
Vorwahlen
06621, 06625 (Beiershausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bernhardsmhle, Breitzbachsmhle, Dieberg, Eichhof, Eichmhle, Glimmesmhle, Hählgans, Hausenmhle, Hermannshof, Kirschenmhle, Kohlsmhle, Lampertsfeld, Ludwigseck, Mönches, Oberrode, Petersberg, Statenmhle, Stetenmhle, Tonkaute, Weißmhle, Wilhelmshof, Bernhardsmühle, Breitzbachsmühle, Dieberg, Eichhof, Eichmühle, Glimmesmühle, Hählgans, Hausenmühle, Hermannshof, Kirschenmühle, Kohlsmühle, Lampertsfeld, Ludwigseck, Mönches, Oberrode, Petersberg, Statenmühle, Stetenmühle, Tonkaute
Gemeinde Bad Hersfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Panattoni entwickelt gemeinsam mit der Kommune in Herleshausen den Bebauungsplan für den neuen Panattoni Park Bad Hersfeld Ost, der direkt an der A4 liegt und eine Nutzfläche von etwa 72.000 m2 umfasst. Der Baubeginn ist für die erste Jahreshälfte 2024 geplant.
- Die Stadt Bad Hersfeld plant die Erweiterung des Lidl-Marktes in der Homberger Straße, für die ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und eine verbesserte Nutzung des Gebiets zu ermöglichen.
- Die Stadt Bad Hersfeld hat auch Pläne für die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets im Stadtteil Hohe Luft, für das ein eigener Bebauungsplan erstellt wird, um die bestehenden Gewerbeflächen zu ergänzen und weitere Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.