Bad Iburg ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Kneipp-Kurort im Südwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49186
Vorwahl
05403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ostenfelde, AufdemDonnerbrink, Ostenfelde
Gemeinde Bad Iburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke" als Satzung beschlossen. Zudem wurde am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel" gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die CDU-Fraktion im Stadtrat arbeitet an der Neugestaltung der südlichen Innenstadt, insbesondere am Charlottenburger Ring, um neue bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und den Kreuzungsbereich neu zu gestalten. Es gibt auch Pläne, das Baugebiet am Schlossblick zu erweitern.
Weitere Planungen umfassen das Wohngebiet "Südlich Lerchenhain" mit etwa 185 Wohneinheiten und die Erweiterung des Wohngebiets am Niederstockumer Weg.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.