Melle (historischer Name: Menele) ist mit rund 46.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Osnabrück und eine selbständige Gemeinde in Niedersachsen, etwa in der Mitte zwischen Osnabrück (27 km westlich), Herford (30 km östlich) und Bielefeld (28 km südlich), in einer Tallage des Wiehengebirges im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
46.732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49324, 49326, 49328
Vorwahlen
05422, 05427, 05428, 05429, 05226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drantum, Drantum
Adressen:
Stadt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Einwohnermeldeamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Ordnungsamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Gemeinde Melle – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Melle ist currently das neue Baugebiet "In der Föckinghausener Heide" im Stadtteil Oldendorf in Planung. Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan ist bereits gefasst, jedoch gibt es noch offene Probleme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung, die geklärt werden müssen. Die Abwägung der Planung mit den Interessen und Anregungen der Bürger und Behörden ist noch im Gange, und ein konkreter Termin für den finalen Satzungsbeschluss oder den Vermarktungsbeginn kann noch nicht benannt werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.