Melle (historischer Name: Menele) ist mit rund 46.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Osnabrück und eine selbständige Gemeinde in Niedersachsen, etwa in der Mitte zwischen Osnabrück (27 km westlich), Herford (30 km östlich) und Bielefeld (28 km südlich), in einer Tallage des Wiehengebirges im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
46.732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49324, 49326, 49328
Vorwahlen
05422, 05427, 05428, 05429, 05226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drantum, Drantum
Adressen:
Stadt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Einwohnermeldeamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Ordnungsamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Gemeinde Melle – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Melle ist currently das neue Baugebiet "In der Föckinghausener Heide" im Stadtteil Oldendorf in Planung. Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan ist bereits gefasst, jedoch gibt es noch offene Probleme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung, die geklärt werden müssen. Die Abwägung der Planung mit den Interessen und Anregungen der Bürger und Behörden ist noch im Gange, und ein konkreter Termin für den finalen Satzungsbeschluss oder den Vermarktungsbeginn kann noch nicht benannt werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.