Melle (historischer Name: Menele) ist mit rund 46.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Osnabrück und eine selbständige Gemeinde in Niedersachsen, etwa in der Mitte zwischen Osnabrück (27 km westlich), Herford (30 km östlich) und Bielefeld (28 km südlich), in einer Tallage des Wiehengebirges im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
46.732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49324, 49326, 49328
Vorwahlen
05422, 05427, 05428, 05429, 05226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drantum, Drantum
Adressen:
Stadt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Einwohnermeldeamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Ordnungsamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Gemeinde Melle – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Melle ist currently das neue Baugebiet "In der Föckinghausener Heide" im Stadtteil Oldendorf in Planung. Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan ist bereits gefasst, jedoch gibt es noch offene Probleme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung, die geklärt werden müssen. Die Abwägung der Planung mit den Interessen und Anregungen der Bürger und Behörden ist noch im Gange, und ein konkreter Termin für den finalen Satzungsbeschluss oder den Vermarktungsbeginn kann noch nicht benannt werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.