Melle (historischer Name: Menele) ist mit rund 46.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Osnabrück und eine selbständige Gemeinde in Niedersachsen, etwa in der Mitte zwischen Osnabrück (27 km westlich), Herford (30 km östlich) und Bielefeld (28 km südlich), in einer Tallage des Wiehengebirges im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
46.732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49324, 49326, 49328
Vorwahlen
05422, 05427, 05428, 05429, 05226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drantum, Drantum
Adressen:
Stadt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Einwohnermeldeamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Ordnungsamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Gemeinde Melle – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Melle ist currently das neue Baugebiet "In der Föckinghausener Heide" im Stadtteil Oldendorf in Planung. Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan ist bereits gefasst, jedoch gibt es noch offene Probleme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung, die geklärt werden müssen. Die Abwägung der Planung mit den Interessen und Anregungen der Bürger und Behörden ist noch im Gange, und ein konkreter Termin für den finalen Satzungsbeschluss oder den Vermarktungsbeginn kann noch nicht benannt werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.